Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Brehler-Arnold Beratungs- & Vertriebs GmbH & Co. KG
(nachfolgend: Fa. Brehler-Arnold) |
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1. Vertragsabschluss und Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen Fa. Brehler-Arnold und dem Kunden. Diese AGB gelten auch dann für die künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers / Auftragnehmers erkennt Fa. Brehler-Arnold ausdrücklich nicht an, es sei denn, Fa. Brehler-Arnold stimmt schriftlich zu. Die Angebote von Fa. Brehler-Arnold sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertragsabschluss kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Fa. Brehler-Arnold gegenüber dem Kunden zustande. Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen lang gebunden. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt, wie in der Auftragsbestätigung beschrieben. Andere oder weitergehende Eigenschaften und /oder Merkmale oder ein darüber hinaus gehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Fa. Brehler-Arnold ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten. |
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2. Preise
Die Preise von Fa. Brehler-Arnold verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zzgl. Verpackung, Transport und Frachtversicherung und zzgl. der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer ab dem Lager der Fa. Brehler-Arnold in 53227 Bonn, Deutschland. |
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3. Liefertermine
Liefertermine werden nach der voraussichtlichen Leistungsfähigkeit der Fa. Brehler-Arnold vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich der rechtzeitigen Selbstbelieferung der Fa. Brehler-Arnold. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist zulässig, falls Fa. Brehler-Arnold den Kunden hierüber informiert und die vorzeitige Lieferung dem Kunden zumutbar ist. Lieferverzögerungen, die nicht von Fa. Brehler-Arnold zu vertreten sind, verlängern vereinbarte Liefertermine. Auf Nr. 9 dieser AGB wird ergänzend Bezug genommen. |
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4. Zahlung und Abnahme
Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar, wenn nicht abweichende Zahlungsbedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Wechsel werden nicht angenommen. Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme der Ware länger als 7 Tage im Rückstand, ist Fa. Brehler-Arnold nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz durchzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Schuldner, der nicht Verbraucher ist, kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Soweit der Kunde Kaufmann ist, muss er die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Soweit Fa. Brehler-Arnold einer Rücksendung von Produkten zustimmt, sind diese in versandfähigem und unbedenklichem Zustand oder Originalzustand und in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Fall vom Kunden getragen. |
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5. Gefahrübergang und Verpackung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch für Versendungen mit Fahrzeugen von Fa. Brehler-Arnold und dann, wenn die Versendung innerhalb desselben Ortes erfolgt. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Kunden, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei der Direktlieferung durch einen Lieferanten von Fa. Brehler-Arnold an den Kunden geht die Gefahr mit der Übergabe durch den Lieferanten an das Transportunternehmen, das die Ware an den Kunden liefert, über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Lieferung durch Fa. Brehler-Arnold gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Bei der Entgegennahme von Frachtsendungen ist gegenüber dem Frachtführer oder dem Kurier, der die Ware ausliefert, im Rahmen eines schriftlichen Protokolls eine Beschädigung der äußeren Verpackung festzuhalten und unverzüglich schriftlich an Fa. Brehler-Arnold zu melden, um Regressansprüche gegen die Beförderungsunternehmer zu sichern. |
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6. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für von Fa. Brehler-Arnold gelieferte Produkte und Ersatzteile mit den nachfolgenden Einschränkungen: Fa. Brehler-Arnold leistet insbesondere keine Gewähr für
a) Mängel, die auf fehlerhafter Installation durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten beruhen, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten, sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
b) die Geeignetheit der Produkte für einen bestimmten Vertragszweck;
c) Leistungen, die ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden. Im Rahmen der Produktion sowie zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verwendet Fa. Brehler-Arnold Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Fa. Brehler-Arnold nach eigener Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu ist Fa. Brehler-Arnold zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumen des Kunden oder in den Räumen von Fa. Brehler-Arnold berechtigt. Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Im Fall der Nachbesserung/ Ersatzteillieferung erwirbt Fa. Brehler-Arnold mit dem Ausbau /Austausch Eigentum an den ausgebauten/ ausgetauschten Komponenten bzw. Geräten. Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes: Fa. Brehler-Arnold leistet für die Mangelfreiheit ihrer Produkte Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Ist der Kunde Unternehmer, gilt bei Verkauf von gebrauchten Artikeln Folgendes: Die gebrauchten Artikel, die von Fa. Brehler-Arnold verkauft werden, wurden sorgfältig geprüft, bevor sie in den Verkauf gelangten, gleichwohl ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. |
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7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck 8 Tage nach Gutschrift desselben - Eigentum von Fa. Brehler-Arnold. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten bleiben die Waren Eigentum von Fa. Brehler-Arnold bis zur Erfüllung sämtlicher Fa. Brehler-Arnold gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Bei Nichtkaufleuten bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nachforderungen Eigentum von Fa. Brehler-Arnold. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Fa. Brehler-Arnold ab. Fa. Brehler-Arnold nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen der Fa. Brehler-Arnold hat der Kunde die Empfänger der Vorbehaltsware zu benennen. Der Kunde ermächtigt Fa. Brehler-Arnold, die abgetretenen Forderungen für Rechnung der Fa. Brehler-Arnold in eigenem Namen einzuziehen. Der Kunde hat Fa. Brehler-Arnold einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Dritte auf die Rechte von Fa. Brehler-Arnold hinzuweisen. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug geraten oder stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Verm�gen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Fa. Brehler-Arnold ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zur�ckzutreten oder die Vorbehaltsware zur�ckzunehmen. Gegen�ber Nichtkaufleuten ist Fa. Brehler-Arnold zur Zur�cknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. |
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8. Haftung
a) Angaben in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen sollen den Käufer über die Eigenschaft der Ware informieren, gelten jedoch keinesfalls als zugesichert.
b) Bei Verkauf nach Muster werden die Eigenschaften der Muster bzw. Proben nicht zugesichert, da es sich insoweit lediglich um unverbindliche Ansichtsstücke handelt, welche die Ware beim Käufer außerhalb unseres Einflusses liegt, werden schriftlich und mündliche Hinweise sowie Ratschläge und dergleichen nur unverbindlich erteilt. Demzufolge kann auch keine Gewähr hinsichtlich der Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke übernommen werden.
c) Produktaussagen sind Aussagen des Herstellers. Fa. Brehler-Arnold ist- nicht Produzent, sondern lediglich Zwischenhändler. Daher haftet Fa. Brehler-Arnold nicht für Produktaussagen, die den tatsächlichen Produzenten betreffen.
d) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen
e) Der Käufer hat die gelieferte Ware- soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung auf Eignung und auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
f) Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware-schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
g) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich zunächst auf den Nacherfüllungsanspruch des Käufers, d.h. auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Der Käufer erklärt sich hiermit grundsätzlich damit einverstanden, dass zunächst eine Nachbesserung seitens Fa. Brehler-Arnold versucht wird, ehe es im Fall eines erneuten Fehlschlagens zur Ersatzlieferung kommt. Die vorbenannten Rechte des Käufers kommen allerdings nur zur Anwendung, sofern der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Sofern die gesetzte Nachfrist tatsächlich fruchtlos verstreichen sollte, steht dem Käufer als weitergehendes Recht zunächst das Minderungsrecht zu, ehe er als Ultima ratio auch den Rücktritt aussprechen kann. |
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9. Schadensersatz
a) Ein grundsätzlicher Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich nachrangig, sofern der Käufer ihn statt der Leistung geltend macht.
b) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der Fa. Brehler-Arnold zur Leistung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schadensstiftenden Ergebnis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingend gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. |
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10. Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht
Die Fa. Brehler-Arnold ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Hierzu gehören der Erlass eines Mahnbescheides trotz unbestrittener Forderung oder Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund rechtskräftiger Titel durch einen Gerichtsvollzieher sowie die Stellung eines Insolvenzantrages seitens eines Kunden. Fa. Brehler-Arnold kann in diesem Fall nach eigener Wahl auch den Auftrag ausführen und dann Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende Lieferungen verlangen und weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig stellen. Falls unvorhergesehene Hindernisse - als solche gelten auch die Umst�nde und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsf�hrung nicht verhindert werden k�nnen, wie etwa h�here Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitsk�mpfe, Streik, Aussperrung, Verz�gerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile - vorliegen, werden die Vertragsverpflichtungen der Parteien f�r die Dauer der St�rung im Umfang ihrer Wirkung suspendiert. Dies gilt insbesondere f�r Lieferfristen. �berschreiten die sich daraus ergebenden Verz�gerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zur�ckzutreten. Sonstige Anspr�che bestehen nicht. Bei Zahlungsverzug und begr�ndeten Zweifeln an der Zahlungsf�higkeit oder Kreditw�rdigkeit des Kunden ist Fa. Brehler-Arnold - unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, von den Lieferverpflichtungen zur�ckzutreten. |
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11. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl
Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Bonn. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht. |
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12. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. |
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